Allgemeine Geschäftsbedingen – AGB’s

Born2 KLG · Fassung vom 09.09.2026

AGB’s sind die Basis einer Zusammenarbeit und sorgen von Beginn an für Klarheit.

Teil A gilt für alle Angebote der Born2 KLG.
Teil B gilt zusätzlich für Retreats und mehrtägige Auszeiten. Bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen in Teil B vor.

TEIL A · Für alle Angebote

Allgemeines

Die Born2 KLG arbeitet auf der Grundlage von schriftlichen Auftragskontakten oder mündlichen Auftragserteilungen, welche die Leistung, die Qualität sowie den Zeitplan eindeutig umschreiben. Bei öffentlich ausgeschriebenen Seminaren oder Trainings ist eine schriftliche Anmeldung verbindlich. Diese AGB’s sind ein Bestandteil jeder Auftragsvereinbarung bzw. jeder Anmeldung zu einem Seminar.

Stornierungen und Abmeldungen

Festgelegte Durchführungsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich.

Falls Sie ein Seminar absagen müssten, gelten folgende Bedingungen: Absage später als 60 Tage vor Durchführung der Veranstaltung 25 % des vereinbarten Honorars, später als 30 Tage 50 % und später als 15 Tage vor der Durchführung 100 % des Honorars bzw. der Teilnahmegebühr.

Falls Sie verschieben müssten: bis 30 Tage vor der Durchführung 25 % und bis 14 Tage 50 % des vereinbarten Honorars.

Gerne akzeptieren wir kostenlos einen Ersatzteilnehmer aus der gleichen Zielgruppe für die öffentlichen Seminare.

Absagen für Termine von Coachings, Mentorings bzw. 1:1 Sessions: mindestens 24 Stunden vor dem Termin. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen ohne Benachrichtigung wird jede ausfallende Stunde normal berechnet und als durchgeführt angesehen.

Für Retreats und mehrtägige Reisen gelten die Bestimmungen in Teil B.

Durchführung

Die Born2 KLG behält sich das Recht vor, ein ausgeschriebenes Seminar abzusagen. In diesem Fall erhalten die angemeldeten Personen die bereits bezahlten Seminarkosten zurückerstattet.

Zahlungsbedingungen

Alle Coaching-Programme von mehr als einem Monat werden vor Beginn des Coaching-Programms abgerechnet. Zahlungsziel 14 Tage nach Rechnungsstellung.

Bei öffentlich ausgeschriebenen Seminaren und Trainings sind die Kosten nach erfolgter schriftlicher Teilnahmebestätigung bis 14 Tage vor der Durchführung per Einzahlung fällig.

Bei Speaker-Events erfolgt die Bezahlung nach der Durchführung.

Für Retreats und mehrtägige Reisen gelten die Bestimmungen in Teil B.

Persönlichkeitsschutz

Die Mitarbeitenden der Born2 KLG unterstehen der Schweigepflicht. Alle persönlichen Inhalte der Teilnehmenden werden vertraulich behandelt. Auch alle Adress- und Kontaktdaten werden ausschliesslich intern verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Haftung

Die Born2 KLG haftet nicht für allfällige Ansprüche, die aus der inhaltlichen Durchführung eines Seminars, Coachings, Trainings oder einer unerwünschten persönlichen Auswirkung daraus entstehen. Auch übernimmt die Born2 KLG keine Haftung für wirtschaftliche Zielerreichungen oder Umsatzergebnisse. Sämtliche Dienstleistungen und Informationen der Born2 KLG (Coachings, Mentorings, Seminare, Trainings, Website, Social Media) setzen Lernimpulse und dienen der persönlichen Lernentwicklung. Sie ersetzen keine ärztliche Behandlung bzw. Fachspezialisten in den Bereichen Steuer, Anwalt und Gericht, Buchhaltung, Finanzplanung, Psychologie und Psychotherapie oder Gesundheit.

Falls sich jemand dazu entscheidet, mit einer Person zusammenzuarbeiten, welche durch die Born2 KLG empfohlen wurde, ist diese Arbeitsbeziehung als gänzlich unabhängig von der Arbeitsbeziehung mit der Born2 KLG zu betrachten.

Teilnehmende sind persönlich und gegebenenfalls durch ihren Arbeitgeber versichert.

TEIL B · Zusätzlich für Retreats und mehrtägige Auszeiten

Diese Bestimmungen gelten für alle Personen, die bei der Born2 KLG ein Retreat oder eine mehrtägige Auszeit buchen. Weil dabei Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Transfers schon vor der Durchführung anfallen, gelten hier eigene Fristen.

1. Verantwortung der Teilnehmerin

Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmerin, die Reservierung zu überprüfen und sicherzustellen, dass die darin enthaltenen Angaben korrekt sind. Abweichungen meldet sie der Born2 KLG unverzüglich.

2. Buchung und Zahlung

  • Die Anmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail oder über das Anmeldeformular auf born2inspire.ch. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die Born2 KLG zustande.
  • Bei der Anmeldung wird eine Anzahlung von CHF 1’100 pro Person fällig, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Mit dem Eingang der Anzahlung ist der Platz reserviert.
  • Der Restbetrag ist bis 14 Tage vor dem Retreat zu bezahlen, bei Buchungen nach diesem Datum ist der gesamte Betrag bei der Anmeldung fällig.
  • Eine Zahlung in Raten ist auf Anfrage möglich und wird schriftlich vereinbart. Alle Raten sind vor Reisebeginn fällig.
  • Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung.
  • Wird eine Zahlungsfrist nicht eingehalten, kann die Born2 KLG den Platz nach einer Mahnung mit Frist neu vergeben. Die Anzahlung wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

3. Stornierung durch die Teilnehmerin

Eine Stornierung ist nur schriftlich möglich. Es gilt das Datum des Eingangs bei der Born2 KLG. Massgebend ist das Ankunftsdatum des Retreats.

  • mehr als 98 Tage (14 Wochen) vor Ankunft: die Anzahlung wird verrechnet, weitere bereits bezahlte Beträge werden zurückerstattet
  • 98 bis 70 Tage (14 bis 10 Wochen) vor Ankunft: 50 Prozent des Gesamtpreises werden verrechnet
  • 69 bis 43 Tage (9 bis 7 Wochen) vor Ankunft: 75 Prozent des Gesamtpreises werden verrechnet
  • 42 Tage (6 Wochen) und weniger vor Ankunft sowie bei Nichterscheinen: der gesamte Preis wird verrechnet

Eine Ersatzteilnehmerin aus der gleichen Zielgruppe wird kostenlos akzeptiert, sofern sie der Born2 KLG spätestens 22 Tage vor Ankunft schriftlich gemeldet wird und die Teilnahmebedingungen anerkennt.

Rückerstattungen werden innerhalb von 30 Arbeitstagen bearbeitet. Die Born2 KLG empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reise- und Annullationsversicherung.

4. Mindestteilnehmerinnenzahl, Verschiebung und Absage durch die Born2 KLG

  • Ein Retreat findet ab 3 angemeldeten Teilnehmerinnen statt. Über die Durchführung entscheidet die Born2 KLG bis spätestens 33 Tage vor Ankunft und informiert die Angemeldeten unverzüglich.
  • Kommt die Mindestzahl nicht zusammen oder muss die Born2 KLG das Retreat aus anderen Gründen absagen, werden bereits bezahlte Beträge vollständig zurückerstattet. Auf Wunsch der Teilnehmerin können sie stattdessen auf einen neuen Termin oder auf ein anderes Angebot der Born2 KLG übertragen werden.
  • Bereits entstandene Kosten der Teilnehmerin, insbesondere Flüge, werden nicht übernommen. Darum wird eine Annullationsversicherung empfohlen.

5. Höhere Gewalt

Kann ein Retreat aus Gründen nicht stattfinden, die weder die Born2 KLG noch die Teilnehmerin zu verantworten hat, etwa behördliche Anordnungen, Reisewarnungen, Naturereignisse, Pandemien oder Streiks, sucht die Born2 KLG in erster Linie eine Verschiebung auf einen neuen Termin.

Ist eine Verschiebung nicht möglich oder für die Teilnehmerin nicht zumutbar, werden bereits bezahlte Beträge abzüglich der nachweislich entstandenen und nicht rückforderbaren Kosten zurückerstattet. Alternativ kann ein Gutschein für Angebote der Born2 KLG ausgestellt werden, der ein Jahr gültig ist.

6. Haftung

  • Die Angebote der Born2 KLG setzen Lernimpulse und dienen der persönlichen Entwicklung. Sie ersetzen keine ärztliche Behandlung und keine Fachspezialisten, insbesondere nicht in den Bereichen Psychologie, Psychotherapie und Gesundheit.
  • Für Leistungen von Dritten, insbesondere Flüge, Transfers, Unterkunft, Verpflegung, Massagen und Ausflüge, haftet der jeweilige Anbieter.
  • Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
  • Die Teilnehmerin nimmt eigenverantwortlich teil und entscheidet selbst, an welchen Einheiten und Aktivitäten sie teilnimmt.
  • Die Born2 KLG haftet für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht. Eine weitergehende Haftung ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

7. Gesundheit und Sicherheit

  • Die Teilnehmerin stellt sicher, dass sie gesundheitlich in der Lage ist, an den Aktivitäten teilzunehmen.
  • Bestehende oder frühere Verletzungen, Krankheiten, Allergien und Unverträglichkeiten, die für die Teilnahme oder die Verpflegung wesentlich sind, teilt sie der Born2 KLG vor der Reise mit.
  • Sicherheitshinweise vor Ort sind einzuhalten.
  • Bei gesundheitlichen Beschwerden während des Retreats wendet sich die Teilnehmerin an eine Ärztin oder einen Arzt. Die Born2 KLG unterstützt bei der Organisation.

8. Versicherung und Reisedokumente

  • Der Abschluss einer Reise- und Annullationsversicherung wird ausdrücklich empfohlen und liegt in der Verantwortung der Teilnehmerin.
  • Teilnehmende sind persönlich und gegebenenfalls über ihren Arbeitgeber versichert.
  • Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmerin, über alle erforderlichen Reisedokumente zu verfügen, die Einreisebestimmungen zu prüfen und rechtzeitig am Flughafen zu sein.

9. Leistungen, Unterkunft und Programm

  • Welche Leistungen im Preis enthalten sind, ist auf der jeweiligen Angebotsseite ausgewiesen.
  • Nicht enthalten sind die An- und Rückreise, die Reise- und Annullationsversicherung, persönliche Ausgaben sowie optionale Leistungen vor Ort wie Massagen und zusätzliche Einzelsessions.
  • Die Born2 KLG behält sich vor, einzelne Programmpunkte, Aktivitäten oder die Unterkunft aus organisatorischen Gründen zu ändern, soweit der Charakter des Retreats gewahrt bleibt.
  • Wünscht die Teilnehmerin nach der Zahlung eine niedrigere Zimmerkategorie, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Differenz. Bei einer höheren Kategorie gilt der neue Preis.

10. Aufenthalt in der Unterkunft

  • Es gilt die Hausordnung der jeweiligen Unterkunft. Dazu gehören Ruhezeiten, ein achtsamer Umgang mit Wasser und Strom, Rücksicht auf Tiere, Natur und Mitarbeitende sowie das Rauchverbot in den Innenräumen.
  • Der Konsum von Drogen ist nicht erlaubt.
  • Die Unterkunft darf nicht für illegale, beleidigende, gefährliche oder anderweitig unangemessene Zwecke genutzt werden. Bei einem Verstoss gegen diese Bedingungen kann die Born2 KLG die weitere Teilnahme beenden, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung entsteht.
  • Für Schäden, welche die Teilnehmerin verursacht, haftet sie gegenüber der Unterkunft beziehungsweise der Born2 KLG.
  • Retreat-Unterkünfte liegen oft ausserhalb der Städte. Kurzzeitige Einschränkungen bei Strom, Wasser oder Internet sind möglich und stellen keinen Mangel dar. Die Born2 KLG und die Unterkunft kümmern sich um eine rasche Lösung.
  • Gäste, die nicht zum Retreat gehören, haben keinen Zutritt.

11. Vertraulichkeit in der Gruppe

Die Mitarbeitenden der Born2 KLG unterstehen der Schweigepflicht. Darüber hinaus gilt: Was die Teilnehmerinnen während des Retreats persönlich teilen, bleibt vertraulich und wird nicht nach aussen getragen. Dies gilt für alle Teilnehmerinnen und für die Leitung.

12. Bild- und Tonaufnahmen

  • Während eines Retreats können Foto- und Videoaufnahmen entstehen.
  • Eine Verwendung von Aufnahmen, auf denen die Teilnehmerin erkennbar ist, erfolgt nur mit ihrer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
  • Aufnahmen von anderen Teilnehmerinnen dürfen nur mit deren Einverständnis veröffentlicht werden.

13. Geistiges Eigentum

Alle Urheber- und Eigentumsrechte an Informationen, Fotografien, Texten und Materialien der Born2 KLG, auch an Unterlagen, die im Retreat abgegeben werden, bleiben bei der Born2 KLG. Das Material darf ohne schriftliche Zustimmung nicht verändert, kopiert oder weiterverwendet werden.

14. Datenschutz

Die Daten der Teilnehmerin werden ausschliesslich zur Durchführung des Retreats verwendet. Angaben, die für Unterkunft, Transfer und Verpflegung nötig sind, werden an die entsprechenden Partner weitergegeben. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung auf born2inspire.ch.

15. Beschwerden

Hat die Teilnehmerin eine Beanstandung, informiert sie zuerst die Born2 KLG, damit vor Ort eine Lösung gefunden werden kann.

16. Alter

Die Teilnahme ist ab 18 Jahren möglich.

Für Teil A und Teil B

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Arlesheim im Kanton Basel-Landschaft.

 

Born2 KLG

4244 Röschenz, Schweiz

myriam@born2inspire.ch